„Gratis“-Zahnspange

Als registrierte Wahlkieferorthopädin aller Kassen erhalten meine Patienten unter bestimmten Voraussetzungen eine großzügige Kostenrückerstattung von ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Es freut mich Ihnen mitzuteilen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer schwerwiegenden Fehlstellung (Schweregrade 4 und 5 nach IOTN - Index of Orthodontic Treatment Need) von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine großzügige Kostenübernahme von 80% des aktuellen Kassentarifs für festsitzende Zahnspangen mit silbernen Brackets erhalten. Die Kostenerstattung im Fall von IOTN 1- 3 hängt von der jeweiligen Krankenkasse und den aktuell gewährten Bezuschussungen ab. Über diese werden Sie gerne bei uns informiert (Siehe dazu auch Hilfreiche Links.)

Da wir Zahnärzte aller Kassen sind können bei uns die Kosten für eine Behandlung im Wechselgebiss unter bestimmten Voraussetzungen einmalig bis zu 100% bei erfolgreicher Behandlung übernommen werden - siehe dazu die Erläuterungen zum Honorartarif für die Interzeptive Behandlung.

Bei einer festsitzenden Therapie vor dem 18. Lebensjahr (Dauer 2-3 Jahre) ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung in Höhe von 80% des Kassentarifs möglich. Die Rückvergütung erfolgt in drei Teilbeträgen, wobei der letzte Teilbetrag nach Erfolgsnachweis erstattet werden kann. Die Kosten können ebenfalls auf bis zu drei Raten aufgeteilt werden.

Beachten Sie, dass bei einer festsitzenden Behandlung im Rahmen der Gratis-Zahnspange nur Metallbrackets gemäß den Richtlinien der Krankenkasse verwendet werden dürfen.

Reparaturen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung sowie eine Ausgliederung bei Abbruch sind im Preis inkludiert.